|
Rechtsgrundlage
Gerichtsstand und Erfüllungsort: Salzburg - es gilt Österreichisches Recht.
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der "Allgemeinen Spediteurbedingungen" (AÖSp) in der nach der jeweiligen Kundmachung der "Wiener Zeitung" und bei uns
zur Einsicht aufliegenden Fassung. Die Frachtführerhaftung richtet sich nach den Gesetzen der CMR, CIM oder den Konnossementbedingungen, je nach verwendetem
Transportmittel.
Wir besorgen für Sie den Transport von Handelsgut, mit normalen Abmessungen und Gewichten, zum Transport mit konventionellen LKWs geeignet, auf Basis heute
gültiger Raten, Löhne, Tarife und Kurse, freibleibend bis zum Festabschluss.
Terminvorgaben sind nur bei ausdrücklicher Bestätigung von uns verbindlich und verstehen sich für einen normalen und vorhersehbaren Transportverlauf.
Palettentausch
In den Ländern im Palettentauschpool (AT, DE, BENELUX) erfolgt der Palettentausch Zug um Zug. Erfolgt dies nicht, wird ein Palettenkonto geführt, welches
monatlich abgeglichen wird. Der Palettentauschfaktor definiert die Differenz zwischen übernommenen und retournierten Paletten und wird im monatlichen
Bestandsabgleich berücksichtigt.
Übernahme
Entweder werden die Sendungen durch Quehenberger beim Versender abgeholt oder durch den Absender zum Quehenberger Terminal gebracht. Die Warenannahme bei den einzelnen
Quehenberger-Terminals erfolgt werktäglich Montag-Freitag bis 17.00 Uhr, längere Annahmezeiten werden nur nach Vereinbarung gewährt. Für den Fall, dass die Abholung
vom Absender durch Quehenberger erfolgen soll, sind die Fristen für eine Vorholung zum nächstgelegenen Quehenberger Terminal gesondert zu vereinbaren.
Ablieferung
Grundsätzlich werden alle Sendungen werktags (Montag-Freitag) automatisch dem Empfänger ins Haus zugestellt und dort während der üblichen normalen Geschäftszeit
abgeliefert. Außerhalb der normalen Geschäftszeit (z.B. Samstag und Sonntag, Feiertag) werden Zustellungen nur nach vorheriger Sondervereinbarung durchgeführt.
Im vorher ausdrücklich zu vereinbarenden Sonderfall, dass der Empfänger die Sendung selbst bei Quehenberger abholt, ist dies von Montag bis Freitag (werktäglich)
ab 7.00 Uhr möglich.
Annahme
Ablieferungshindernisse (z.B. Annahmeverweigerung, fehlender Nachnahmebetrag) gelten für das vereinbarte Produkt als Dienstleistungserfüllung. Abliefererschwernisse
bzw. eine zweite Zustellung werden in Rechnung gestellt. Die Bestätigung der Auslieferung in Österreich erfolgt mittels eines PDA. Die Annahme des Angebots beinhaltet
auch das Anerkenntnis der Bestätigung in digitaler Form am PDA.
Reklamationen
Beanstandungen über verspätete Zustellungen sind innerhalb von 48 Stunden bekannt zu geben und werden nur mit einer Übernahmebestätigung anerkannt. Am
Übernahmepapier muss der Name des Übernehmers in Druckbuchstaben, sowie dessen Unterschrift aufscheinen.
SVS
Gemäß unseren Geschäftsbedingungen (AÖSp) wird bei Speditionsaufträgen, zu denen der Warenwert (Versicherungssumme) nicht bekannt gegeben wird, lediglich die SVS
Grundprämie (Versicherungssumme 2.500,-- EUR) zur Eindeckung gebracht. Bei höheren Warenwerten erfolgt im Schadensfall nur eine aliquote Entschädigung (Unterversicherung)
Transportversicherung
Speziell bei Transporten hochwertiger Güter empfehlen wir Ihnen eine separate Transportversicherung einzudecken - wir beraten Sie gerne. Die Transportversicherung
"All RISK" gem. § 4 (1) AÖTB wird nur nach schriftlichem Auftrag eingedeckt.
Hinweis bei Beförderung von Gefahrgut
Bei Beförderung von gefährlichen Gütern (ADR-Gut) ist der Auftraggeber im Sinne des ADR-GGBG auch Absender.
Bei der Übergabe von Gefahrgut gemäß ADR/RID/IMCO bedarf es eines gesonderten, annahmepflichtigen Auftrages. Gefahrgut ist vom Auftraggeber den gesetzlichen
Vorschriften und internationalen Abkommen entsprechend für Beförderung, Umschlag und Lagerung zu verpacken, zu kennzeichnen und mit den erforderlichen
Begleitpapieren zu versehen.
Beim Transport von Gefahrgut verlängert sich durch die erforderliche Gefahrgutkonformitätsprüfung in unserem Abgangsterminal die Laufzeit um einen Werktag.
Sollte eine Sendung nicht ADR-GGBG-konform an Quehenberger übergeben worden sein, kann dies von unseren Gefahrgutspezialisten (seQurity) als kostenpflichtige
Dienstleistung korrigiert werden.
Warennachnahme
Warennachnahmen im Zuge der Auslieferung sind auf € 6.000,- begrenzt. Bei Auftrag zum Inkasso kann sich die Laufzeit des gewählten Produktes erhöhen.
Verpackung
Die durch die Verpackungsverordnung des Bundesministerium für Umwelt anfallenden Transporte (Retournahmen von Transportverpackungen, Umverpackungen und
Verkaufsverpackungen) können nur nach gesondert erteiltem Transportauftrag mit separater Verrechnung durchgeführt werden.
Fenster schließen
|