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Verpackungsvorschriften |
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Das Packstück muss gemäß Versicherung transportgerecht verpackt sein. Das heißt, eine transportgerechte Verpackung muss so ausgelegt sein, dass die versicherten Güter - eine übliche Transportbeanspruchung vorausgesetzt - den Transport unbeschadet überstehen. Wesentlich ist nicht nur die Beanspruchung während der eigentlichen Transportphase sondern auch Berücksichtigung der Beanspruchungen während der Stau- und Ladevorgänge sowie während einer allfälligen Zwischenlagerung. |